Canon reicht Millionenklage gegen Importeur von Tonerklonen ein
Von: boss tickerDie Gerüchte haben schon länger vor sich hin gebrodelt, doch jetzt hat man Ernst gemacht: Nach einem heute im Internet publizierten Bericht des britischen Fachmagazins „The Recycler“ hat Canon eine Patentrechtsklage in Höhe von 2 Mio. Euro gegen einen nicht namentlich benannten deutschen Importeur von Newbuilt-Tonerkartuschen eingereicht. Betroffen ist das Patent EP 0 735 432 B1, das den Nachbau der Zahnräder in den Tonermodulen untersagt. Mit diesem Patent hatte Canon auch schon gegen Recycler in den USA geklagt: Mittlerweile gibt es jedoch nicht patentverletzende Nachbauten. Zur Schadensersatzforderung in Höhe von 2 Mio. Euro kommen noch die Kosten des Verfahrens sowie 1.000 Euro je verkaufter, patentverletzender Kartuschen. Der Verkauf der Toner datiert zurück bis 2001.
Darüber hinaus hat Canon gegen weitere europäische Importeure, Distributoren und Händler ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Patent EP 0 735 432 B1 Klage eingereicht. Hier ist die Schadensersatzforderung noch nicht bekannt.
Patentverletzende Toner-Klone aus Fernost haben den europäischen Markt in den letzten Jahren massiv überschwemmt und sind für die OEMs genauso geschäftsschädigend wie für seriöse Recycler: Letztere treiben einen hohen Aufwand, um das Leergut zu sammeln, die Kartuschen aufwändig wieder ufzubereiten und dann unter eigener Marke als Recycling-Produkte auf den Markt zu bringen. Dem gegenüber werden asiatische Klone zum Teil unter dem Preis für das Leergut auf den deutschen Markt geworfen und untergraben jedes gesunde Preisempfinden. Brancheninsider gehen davon, dass die jetzt von Canon angestoßene Klage wahrscheinlich auf Druck von HP zustande gekommen ist: Der Drucker-Weltmarktführer verliert immer größere Marktanteile an die asiatischen „Fakes“, hat jedoch selbst kaum Patente für die Laserdruck-Technologie: Die stammt bekanntlich aus dem Hause Canon.



