Batteriegesetz: Handel sollte Anmeldung des Hersteller prüfen
Von: boss tickerWie der Bundesverband Bürowirtschaft (BBW) heute mitteilt, wird am 1. März das Batteriegesetz (BattG) „scharf gestellt“. Am Markt befindliche Batteriehersteller müssen spätestens bis zum 28.02.2010 ihre Anzeige der Marktteilnahme vornehmen. Um als Einzelhändler zu vermeiden, in herstellergleiche Rechtspflichten nach dem Batteriegesetz eintreten zu müssen, muss der Unternehmer im Einzelhandel sich auch beim Verkauf verpackter batteriebetriebener Neugeräte vergewissern, dass die dem Gerät in der Verpackung beigefügten Batterien von registrierten Herstellern stammen. Das neue Batteriegesetz trat am 1. Dezember 2009 in Kraft (vgl. boss-ticker v. 1.12.2009). Seitdem ist das Melderegister (zusammen mit dem Gesetzestext und weiteren Informationen) auf der Website des Umweltbundesamts eingestellt (www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg). Bereits vorher hat der BBW darauf hingewiesen, dass mit diesem Gesetz einmal mehr der Handel in die Pflicht genommen wird, seinem Hersteller auf die Finger zu sehen, anstatt dies den Marktüberwachungsbehörden zu überlassen. Er muss im Register selbst nachsehen, ob der Hersteller der Batterien ordnungsgemäß registriert ist. Wenn nicht, übernimmt der Händler automatisch die Haftung für die Rücknahme der Batterien, die er verkauft.



